WERT | PARTNER
Sie benötigen ein anerkanntes Immobiliengutachten z.B. zur Vorlage bei einer Behörde, wie dem Finanzamt oder für das Gericht?
Bei Kleinsteuber Sach Immobilienbewertung erhalten Sie Immobiliengutachten für das Finanzamt nach § 198 BewG und Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Durch Kleinsteuber Sach Immobilienbewertung erstellte Immobiliengutachten werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt, denn unsere Immobiliengutachter sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert.
Wir bewerten für Sie Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien, wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser.
Ihre Immobilien bewerten wir im Raum Frankfurt am Main und Darmstadt.
KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung
Sie benötigen ein anerkanntes Immobiliengutachten zur Vorlage bei einer Behörde, wie dem Finanzamt oder für das Gericht?
Bei Kleinsteuber Sach Immobilienbewertung erhalten Sie Immobiliengutachten für das Finanzamt nach § 198 BewG und Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Durch Kleinsteuber Sach Immobilienbewertung erstellte Immobiliengutachten werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt, denn unsere Immobiliengutachter sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert.
Wir bewerten Ihre Eigentumswohnung, Ihr Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien.
Ihre Immobilien bewerten wir im Raum Frankfurt am Main und Darmstadt.
Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbilden.
Verkehrswertgutachten benötigen Sie bei Ankauf einer Immobilie, um zu prüfen ob der aufgerufene Kaufpreis angemessen ist. Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist ein Verkehrswertgutachten die ideale Grundlage zur Bestimmung des Verkaufspreises und für Verkaufsverhandlungen.
Für Vermögensaufteilungen z.B. im Rahmen einer Ehescheidung ist ein Verkehrswertgutachten eine gerichtsfeste Grundlage für den Zugewinnausgleich.
Bei Erbschaftsauseinandersetzungen ermöglicht ein Verkehrswertgutachten eine faire Aufteilung des Immobilienvermögens..
Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG, zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt.
Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG benötigen Sie bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie, um dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
Wenn Sie eine Immobilie erben oder eine Immobilie als Schenkung erhalten müssen Sie Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie die Höhe der Steuerzahlung meistens senken.
Bei der Übertragung einer Immobilie vom Betriebsvermögen in Ihr Privatvermögen können sie mit einem Verkehrswertgutachten sicherstellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig.
WERT | ARBEIT
Unser Prozess der Immobilienbewertung ist darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit für Sie unkompliziert und die Bewertung für unsere Sachverständigen effizient zu gestalten. Deshalb setzen wir auf Digitalisierung, damit Sie Ihr Gutachten einfacher und schneller erhalten.
Rufen Sie uns direkt an. In einer kostenlosen, telefonischen Erstberatung mit einem Immobiliengutachter, klären wir Ihren Bedarf und besprechen unsere weitere Zusammenarbeit.
Den Auftrag/ Sachverständigenvertrag erhalten Sie per E-Mail und unterzeichnen diesen einfach digital. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, starten unsere Sachverständigen mit der Immobilienbewertung.
Anhand unserer Checkliste wissen Sie genau, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Die Unterlagen können Sie direkt in den objekteigenen Datenraum hochladen. Wir prüfen diese und holen bei Bedarf noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.
Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann der Ortstermin stattfinden. Ein Sachverständiger besichtigt ihre Immobilie ausführlich und dokumentiert alle für die Bewertung wesentlichen Merkmale.
Anschließend erfolgt die eigentliche Erstellung des Gutachtens durch den Immobiliengutachter. Ihr fertiges Verkehrswertgutachten erhalten Sie dann i.d.R. innerhalb weniger Tage. Das Gutachten sowie die von uns eingeholten Auskünfte stehen in Ihrem Datenraum bereit. Bei Bedarf erhalten sie das Gutachten auch per Post.
Falls nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen zur Immobilienbewertung bestehen, können Sie diese gerne mit dem Sachverständigen in einer telefonischen Nachbesprechung klären.
WERT | ERKLÄRT
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von einem Sachverständigen beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für das Finanzamt.
Ihr Verkehrswertgutachten wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierten Immobiliengutachter erstellt. Prüfen können Sie dies im Zertifizierungsverzeichnis der Zertifizierungsstelle DIAZert.
Hier finden Sie z.B. unseren Sachverständigen, Herrn Ingmar Kleinsteuber mit der Zertifizierung „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)“ und können die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung einsehen.
Eine Zertifizierung setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Die Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle wird ebenso wie die öffentliche Bestellung von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.
Aber Achtung: Nur Zertifizierungen einer akkreditierten Stelle werden von Finanzämtern anerkannt. Es gibt viele Stellen, die mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werben, die aber nicht bei der DAkkS akkreditiert sind und deren Zertifikate somit von Finanzbehörden nicht anerkannt werden.
Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In Deutschland sind nur 6 Stellen von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich Immobilienbewertung akkreditiert. Dies sind folgende:
Welche Stellen akkreditiert sind, können sie auch in der Datenbank der DAkkS einsehen.
Geben sie hier Immobilienbewertung ein und Sie finden die akkreditierten Stellen und können die jeweilige Akkreditierungsurkunde einsehen.
Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbilden. Außerdem erstellen wir Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt, z.B. bei Erbschaft oder Schenkung.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert i.d.R. 10 Tage nach dem Ortstermin. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden verschiedene Unterlagen benötigt. Im Wesentlichen sind dies:
Sie erhalten von uns eine Checkliste damit Sie genau wissen, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Bei Bedarf holen wir noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.
Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen stand hält und schlussendlich auch von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt wird, erhalten Sie ab 2.860 Euro inkl. MwSt.. Bei Verkehrswertgutachten ist die Höhe des Verkehrswertes, sowie weitere Besonderheiten, für das Honorar maßgeblich. Bei unserem Honorar orientieren wir uns an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert.
Unsere Verkehrswertgutachten werden durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Immobiliengutachter erstellt. Damit erfüllen sie sämtliche relevanten gesetzlichen Anforderungen. Das Bewertungsgesetz legt z.B. fest, dass „als Nachweis […] regelmäßig ein Gutachten […] von Personen, die […] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“ dient.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von einem Sachverständigen beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für das Finanzamt.