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Immobiliengutachten im Raum Frankfurt am Main und Darmstadt

+ Zertifizierte Sachverständige
+ Von Finanzämtern anerkannt
+ Faire Honorare

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DIAZert
Dia Siegel

IHR WERT | PARTNER

KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung

Sie erhalten bei uns Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt nach § 198 BewG. Die Gutachten werden von Gerichten und Finanzämtern anerkannt, da unsere Immobiliengutachter von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind.

Wir bewerten wir für Sie Wohn- und Gewerbeimmobilien, wie Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser.

Um Wertgutachten für Sie schneller und in hoher Qualität zu erstellen, steht bei uns die Digitalisierung des Bewertungsprozesses im Fokus. Angefangen bei der Objektaufnahme bis hin zur Gutachtenerstellung nutzen wir moderne Cloudlösungen.

Ihre Immobilien bewerten wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet, u.a. im Raum Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz aber auch in Heidelberg und Mannheim.

WERT | ERMITTLER

Leidenschaft für Immobilienbewertung und lebenslanges Lernen.

Immobilienbewertung und Erstellung von Verkehrswertgutachten durch Dipl.-Sachverständige und von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierte Immobiliengutachter.

WERT | GUTACHTEN

Immobilienbewertung begeistert uns und hilft Ihnen weiter.

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten zur Vorlage beim Finanzamt. Unsere Gutachten werden von Gerichten und von Finanzämtern anerkannt. Dabei bewerten wir Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien. Ihre Immobilien bewerten wir im Raum Darmstadt und Frankfurt am Main sowie in Wiesbaden und Mainz aber auch in Mannheim und Heidelberg.

Verkehrswertgutachten KLEINSTEUBER | SACH

Verkehrswertgutachten

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbilden.

Verkehrswertgutachten benötigen Sie bei Ankauf einer Immobilie, um zu prüfen ob der aufgerufene Kaufpreis angemessen ist. Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist ein Verkehrswertgutachten die ideale Grundlage zur Bestimmung des Verkaufspreises und für Verkaufsverhandlungen.

Für Vermögensaufteilungen z.B. im Rahmen einer Ehescheidung ist ein Verkehrswertgutachten eine gerichtsfeste Grundlage für den Zugewinnausgleich.

Bei Erbschaftsauseinandersetzungen ermöglicht ein Verkehrswertgutachten eine faire Aufteilung.

Steuerliche Wertermittlung

Immobiliengutachten für das Finanzamt

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG, zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt.

Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG benötigen Sie bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobile, um dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachzuweisen.

Wenn Sie eine Immobilie erben oder eine Immobilie als Schenkung erhalten müssen Sie Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie die Höhe der Steuerzahlung meistens senken.

Bei der Übertragung einer Immobilie vom Betriebsvermögen in Ihr Privatvermögen können sie mit einem Verkehrswertgutachten sicherstellen, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig.

WERT | ARBEIT

Immobilienbewertung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die wir mit Begeisterung angehen.

Unser Prozess der Immobilienbewertung ist darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit für Sie unkompliziert und die Bewertung für unsere Sachverständigen effizient zu gestalten. Deshalb setzen wir auf Digitalisierung, damit Sie Ihr Gutachten einfacher und schneller erhalten.

Ablauf Zusammenarbeit: Erstberatung

01Erstberatung

Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. In einer kostenlosen, telefonischen Erstberatung mit einem Immobiliengutachter, klären wir dann Ihren Bedarf und besprechen unsere weitere Zusammenarbeit.

Ablauf Zusammenarbeit: Auftragserteilung

02Auftragserteilung

Den Auftrag/ Sachverständigenvertrag erhalten Sie per E-Mail und unterzeichnen diesen einfach digital. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, starten unsere Sachverständigen mit der Immobilienbewertung.

Ablauf Zusammenarbeit: Zusammenstellung der Unterlagen

03Zusammenstellung der Unterlagen

Anhand unserer Checkliste wissen Sie genau, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Die Unterlagen können Sie direkt in den objekteigenen Datenraum hochladen. Wir prüfen diese und holen bei Bedarf noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Ablauf Zusammenarbeit: Ortstermin

04Ortstermin

Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann der Ortstermin stattfinden. Ein Sachverständiger besichtigt ihre Immobilie ausführlich und dokumentiert alle für die Bewertung wesentlichen Merkmale.

Ablauf Zusammenarbeit: Gutachtenerstellung

05Gutachtenerstellung

Anschließend erfolgt die eigentliche Erstellung des Gutachtens durch den Immobiliengutachter. Ihr fertiges Verkehrswertgutachten erhalten Sie dann i.d.R. innerhalb weniger Tage. Das Gutachten sowie die von uns eingeholten Auskünfte stehen in Ihrem Datenraum bereit. Bei Bedarf erhalten sie das Gutachten auch per Post.

Ablauf Zusammenarbeit: Nachbesprechung

06Nachbesprechung

Falls nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen zur Immobilienbewertung bestehen, können Sie diese gerne mit dem Sachverständigen in einer telefonischen Nachbesprechung klären.

WERT | ERKLÄRT

Infos zur Qualifikation der Sachverständigen, zur Immobilienbewertung und zu Verkehrswertgutachten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich direkt von einem Immobiliengutachter beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für das Finanzamt.

Ihr Verkehrswertgutachten wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierten Immobiliengutachter erstellt. Prüfen können Sie dies im Zertifizierungsverzeichnis der Zertifizierungsstelle DIAZert.

Hier finden Sie z.B. unseren Sachverständigen, Herrn Ingmar Kleinsteuber mit der Zertifizierung „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)“ und können die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung einsehen.

Eine Zertifizierung setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Die Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle wird ebenso wie die öffentliche Bestellung von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Aber Achtung: Nur Zertifizierungen einer akkreditierten Stelle werden von Finanzämtern anerkannt. Es gibt viele Stellen, die mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werben, die aber nicht bei der DAkkS akkreditiert sind und deren Zertifikate somit von Finanzbehörden nicht anerkannt werden.

Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In Deutschland sind nur 6 Stellen von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich Immobilienbewertung akkreditiert. Dies sind folgende:

  • DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert – Zertifizierungsstelle
  • Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG – IQ- ZERT
  • EIPOSCERT GmbH
  • Sprengnetter Zertifizierung GmbH
  • Hochschule Anhalt izert Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung –
  • HypZert GmbH

Welche Stellen akkreditiert sind, können sie auch in der Datenbank der DAkkS einsehen.
Geben sie hier Immobilienbewertung ein und Sie finden die akkreditierten Stellen und können die jeweilige Akkreditierungsurkunde einsehen.

Ihre Immobilien bewerten wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet, u.a. im Raum Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Mainz aber auch in Heidelberg und Mannheim.

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbilden. Außerdem erstellen wir Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt, z.B. bei Erbschaft oder Schenkung.

Wir erstellen keine Kurzgutachten, da diese, anders als unsere Verkehrswertgutachten von Gerichten und Finanzämtern nicht anerkannt werden.

Bauschadensgutachten sind derzeit keine Spezialisierung unserer Immobiliengutachter und werden daher auch nicht angeboten.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert i.d.R. 10 Tage nach dem Ortstermin. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen. Da die Wartezeit auf Auskünfte und Termine zur Akteneinsicht von uns nicht beeinflusst werden kann, ist eine genaue Angabe zur gesamten Bearbeitungsdauer schwierig.

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden verschiedene Unterlagen benötigt. Im Wesentlichen sind dies:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baulastenauszug
  • Flächenberechnung
  • Grundrisspläne
  • Lageplan
  • Aufstellung der Mieteinnahmen (bei vermieteten Objekten)

Sie erhalten von uns eine Checkliste damit Sie genau wissen, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Bei Bedarf holen wir noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Bei der Besichtigung sollte die Immobilie für den Immobiliengutachter idealerweise vollständig zugänglich sein. Bei größeren Objekten wie Mehrfamilienhäusern reicht auch die Begehung einer repräsentativen Anzahl von Mieteinheiten sowie der Technik-, Keller- und Dachgeschossflächen.

Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen stand hält und schlussendlich auch von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt wird, erhalten Sie ab 2.860 Euro inkl. MwSt.. Bei Verkehrswertgutachten ist die Höhe des Verkehrswertes, sowie weitere Besonderheiten, für das Honorar maßgeblich. Bei unserem Honorar orientieren wir uns an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Immobiliengutachter erstellt. Damit erfüllen sie sämtliche relevanten gesetzlichen Anforderungen. Das Bewertungsgesetz legt z.B. fest, dass „als Nachweis […] regelmäßig ein Gutachten […] von Personen, die […] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“ dient.

KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung

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Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert)

Noelani Sach

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