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Fragen und Antworten

Informationen zur Qualifikation der Sachverständigen, zur Immobilienbewertung, zu Verkehrswertgutachten und zu den Kosten für ein Gutachten.

Ihr Verkehrswertgutachten wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierten Immobiliengutachter erstellt. Prüfen können Sie dies im Zertifizierungsverzeichnis der Zertifizierungsstelle DIAZert.

Hier finden Sie z.B. unseren Sachverständigen, Herrn Ingmar Kleinsteuber mit der Zertifizierung „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)“ und können die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung einsehen.

Eine Zertifizierung setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Die Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle wird ebenso wie die öffentliche Bestellung von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Aber Achtung: Nur Zertifizierungen einer akkreditierten Stelle werden von Finanzämtern anerkannt. Es gibt viele Stellen, die mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werben, die aber nicht bei der DAkkS akkreditiert sind und deren Zertifikate somit von Finanzbehörden nicht anerkannt werden.

Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In Deutschland sind nur 6 Stellen von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich Immobilienbewertung akkreditiert. Dies sind folgende:

  • DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert – Zertifizierungsstelle
  • Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG – IQ- ZERT
  • EIPOSCERT GmbH
  • Sprengnetter Zertifizierung GmbH
  • Hochschule Anhalt izert Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung –
  • HypZert GmbH

Welche Stellen akkreditiert sind, können sie auch in der Datenbank der DAkkS einsehen.
Geben sie hier Immobilienbewertung ein und Sie finden die akkreditierten Stellen und können die jeweilige Akkreditierungsurkunde einsehen.

Ihre Immobilien bewerten wir im Raum Frankfurt am Main und Darmstadt.

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbilden. Außerdem erstellen wir Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt, z.B. bei Erbschaft oder Schenkung. 

Wir erstellen keine Kurzgutachten, da diese, anders als unsere Verkehrswertgutachten von Gerichten und Finanzämtern nicht anerkannt werden. 

Bauschadensgutachten sind derzeit keine Spezialisierung unserer Immobiliengutachter und werden daher auch nicht angeboten.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Bewertung einer Immobilie dauert i.d.R. 10 Tage nach dem Ortstermin. Dabei ist zu beachten, dass der rechnerische Teil und das Schreiben des Gutachtens erst vollständig ausgeführt werden können, wenn dem Sachverständigen alle notwendigen Unterlagen und Behördenauskünfte vorliegen. 

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden verschiedene Unterlagen benötigt. Im Wesentlichen sind dies:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baulastenauszug
  • Flächenberechnung
  • Grundrisspläne
  • Lageplan
  • Aufstellung der Mieteinnahmen (bei vermieteten Objekten)

Sie erhalten von uns eine Checkliste damit Sie genau wissen, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Bei Bedarf holen wir noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Bei der Besichtigung sollte die Immobilie für den Immobiliengutachter idealerweise vollständig zugänglich sein. Bei größeren Objekten wie Mehrfamilienhäusern reicht auch die Begehung einer repräsentativen Anzahl von Mieteinheiten sowie der Technik-, Keller- und Dachgeschossflächen.

Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, das den strengen Zertifizierungsanforderungen stand hält und schlussendlich auch von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt wird, erhalten Sie ab 2.860 Euro inkl. MwSt.. Bei Verkehrswertgutachten ist die Höhe des Verkehrswertes, sowie weitere Besonderheiten, für das Honorar maßgeblich. Bei unserem Honorar orientieren wir uns an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V.) für Gutachten über den Verkehrswert.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Immobiliengutachter erstellt. Damit erfüllen sie sämtliche relevanten gesetzlichen Anforderungen. Das Bewertungsgesetz legt z.B. fest, dass „als Nachweis […] regelmäßig ein Gutachten […] von Personen, die […] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“ dient.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich direkt von einem Immobiliengutachter beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für das Finanzamt.

KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung

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