KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung
Sie benötigen ein anerkanntes Verkehrswertgutachten z.B. zur Vorlage bei einer Behörde, wie dem Finanzamt oder für das Gericht?
Bei KLEINSTEUBER SACH Immobilienbewertung erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Verkehrswertgutachten für das Finanzamt nach § 198 BewG.
Durch KLEINSTEUBER SACH Immobilienbewertung erstellte Verkehrswertgutachten sind zur Vorlage bei Gerichten und Finanzämtern geeignet, denn unsere Immobiliengutachter sind von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert.
Wir bewerten für Sie Wohn- und Gewerbeimmobilien, wie Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser.
VERKEHRSWERT | GUTACHTEN
Mit einem Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen sparen Sie Steuern, vermeiden Konflikte und erhalten einen belastbaren Wert. Zu unseren Leistungen gehört die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt nach § 198 BewG.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie abbilden. Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie z.B. bei Vermögensaufteilungen oder Erbschaftsauseinandersetzungen.
Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG, zum Nachweis des geringeren Wertes gegenüber dem Finanzamt. Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG benötigen sie z.B. bei Erbschaft- und Schenkungssteuer.