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Dia Siegel

Wir sind zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung

+ Dipl.-Sachverständige (DIA)
+ Zertifizierte Immobiliengutachter
+ Über 10 Jahre Erfahrung

Dia Siegel

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WERT | ERMITTLER

Leidenschaft für Immobilienbewertung und lebenslanges Lernen.

Unser Tätigkeitsgebiet ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ein Schwerpunkt unserer Sachverständigen sind Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG zum Nachweis eines geringeren Wertes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber dem Finanzamt.

Wir sind u.a. Dipl.-Sachverständige (DIA) für Immobilienbewertung. Außerdem verfügen unsere Immobiliengutachter über eine Zertifizierung der DIAZert. Diese ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert. 

Die Zertifizierung von Sachverständigen der KLEINSTEUBER SACH Immobilienbewertung wird somit von Gerichten und Finanzämtern anerkannt. 

Mit über 10 Jahren Erfahrung sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um eine Immobilienbewertung in der Region Darmstadt und Frankfurt am Main geht.

Kleinsteuber profil

Ingmar Kleinsteuber

Dipl.-Sachverständiger (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert)

Ingmar Kleinsteuber ist Dipl.-Sachverständiger (DIA) für Immobilienbewertung sowie zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert). Mit der Ausbildung zum Immobilienkaufmann (IHK) begann seine Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft im Bereich Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Den Immobilienmarkt in der Region Darmstadt und Frankfurt am Main kennt er aus erster Hand. Mit dem Studiengang im Sachverständigenwesen, bei der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg, erfolgte die Spezialisierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Nach erfolgreichem Abschluss als „Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten“, erreichte er kurz darauf die Zertifizierung als „Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert)“ gemäß einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle.

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Noelani Sach

Dipl-Sachverständige (DIA) i.A.
Immobilienkauffrau (IHK)

Noelani Sach ist ausgebildete Immobilienkauffrau (IHK), schließt in Kürze ihre Weiterbildung zur Immobilienfachwirtin (IHK) ab und absolviert berufsbegleitend den Kontaktstudiengang zur Dipl.-Sachverständigen für Immobilienbewertung (DIA). Nach einigen erfolgreichen Jahren als Leistungssportlerin, entschloss sie sich zu einem Einstieg in die Immobilienwirtschaft. Während Ihrer Ausbildung zur Immobilienkauffrau (IHK) bei einem regional tätigen Immobilienunternehmen, lernte Sie besonders den Wohnimmobilienmarkt in Darmstadt, Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet kennen. Anschließend arbeitete sie unter anderem als Account Managerin in einem deutschlandweit aktiven Proptech- Startup. Dabei hat sie wichtige Einblicke in die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft erhalten. Die hier gewonnenen Erkenntnisse setzt sie nun bei der Digitalisierung unserer Bewertungsprozesse um.

WERT | ARBEIT

In 6 Schritten zu Ihrer Immobilienbewertung. Verkehrswertgutachten einfacher und schneller erhalten durch zertifizierte Immobiliengutachter von KLEINSTEUBER SACH Immobilienbewertung.

Unser Prozess der Immobilienbewertung ist darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit für Sie unkompliziert und die Bewertung für unsere Sachverständigen effizient zu gestalten. Deshalb setzen wir auf Digitalisierung, damit Sie Ihr Gutachten einfacher und schneller erhalten.

Ablauf Zusammenarbeit: Erstberatung

01Erstberatung

Rufen Sie uns direkt an. In einer kostenlosen, telefonischen Erstberatung mit einem Immobiliengutachter, klären wir Ihren Bedarf und besprechen unsere weitere Zusammenarbeit.

Ablauf Zusammenarbeit: Auftragserteilung

02Auftragserteilung

Den Auftrag/ Sachverständigenvertrag erhalten Sie per E-Mail und unterzeichnen diesen einfach digital. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, starten unsere Sachverständigen mit der Immobilienbewertung.

Ablauf Zusammenarbeit: Zusammenstellung der Unterlagen

03Zusammenstellung der Unterlagen

Anhand unserer Checkliste wissen Sie genau, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen. Die Unterlagen können Sie direkt in den objekteigenen Datenraum hochladen. Wir prüfen diese und holen bei Bedarf noch fehlende Auskünfte bei Ämtern und Behörden ein.

Immobilienbewertung vor Ort

04Ortstermin

Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann der Ortstermin stattfinden. Ein Sachverständiger besichtigt ihre Immobilie ausführlich und dokumentiert alle für die Bewertung wesentlichen Merkmale.

Ablauf Zusammenarbeit: Gutachtenerstellung

05Gutachtenerstellung

Anschließend erfolgt die eigentliche Erstellung des Gutachtens durch den Immobiliengutachter. Ihr fertiges Verkehrswertgutachten erhalten Sie dann i.d.R. innerhalb weniger Tage. Das Gutachten sowie die von uns eingeholten Auskünfte stehen in Ihrem Datenraum bereit. Bei Bedarf erhalten sie das Gutachten auch per Post.

Ablauf Zusammenarbeit: Nachbesprechung

06Nachbesprechung

Falls nach Erhalt des Gutachtens noch Fragen zur Immobilienbewertung bestehen, können Sie diese gerne mit dem Sachverständigen in einer telefonischen Nachbesprechung klären.

WERT | ERKLÄRT

Alle wichtigen Antworten auf Ihre Fragen zur Qualifikation unserer Sachverständigen, zur Zertifizierung und zu akkreditierten Zertifizierungsstellen sowie zur Anerkennung unserer Verkehrswertgutachten durch Behörden wie Gerichte oder Finanzämter.

Ihr Verkehrswertgutachten wird durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle (DIAZert) zertifizierten Immobiliengutachter erstellt. Prüfen können Sie dies im Zertifizierungsverzeichnis der Zertifizierungsstelle DIAZert.

Hier finden Sie z.B. unseren Sachverständigen, Herrn Ingmar Kleinsteuber mit der Zertifizierung „Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)“ und können die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung einsehen.

Eine Zertifizierung setzt voraus, dass mehrere Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden. Darüber hinaus werden die Sachverständigen und Immobiliengutachter umfangreich geprüft und zur Qualitätseinhaltung verpflichtet. Die Zertifizierung von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle wird ebenso wie die öffentliche Bestellung von Gerichten und Finanzbehörden anerkannt.

Aber Achtung: Nur Zertifizierungen einer akkreditierten Stelle werden von Finanzämtern anerkannt. Es gibt viele Stellen, die mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 werben, die aber nicht bei der DAkkS akkreditiert sind und deren Zertifikate somit von Finanzbehörden nicht anerkannt werden.

Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In Deutschland sind nur 6 Stellen von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für den Bereich Immobilienbewertung akkreditiert. Dies sind folgende:

  • DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert – Zertifizierungsstelle
  • Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG – IQ- ZERT
  • EIPOSCERT GmbH
  • Sprengnetter Zertifizierung GmbH
  • Hochschule Anhalt izert Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung –
  • HypZert GmbH

Welche Stellen akkreditiert sind, können sie auch in der Datenbank der DAkkS einsehen.
Geben sie hier Immobilienbewertung ein und Sie finden die akkreditierten Stellen und können die jeweilige Akkreditierungsurkunde einsehen.

Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abbilden. Außerdem sind wir spezialisiert auf die Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt, z.B. bei Erbschaft oder Schenkung.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierte Immobiliengutachter erstellt. Damit erfüllen sie sämtliche relevanten gesetzlichen Anforderungen. Das Bewertungsgesetz legt z.B. fest, dass „als Nachweis […] regelmäßig ein Gutachten […] von Personen, die […] von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind“ dient.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von einem Sachverständigen beraten. Dieser beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Themen Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten und Immobiliengutachten für das Finanzamt.

KLEINSTEUBER | SACH Immobilienbewertung

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